WAS DIE ZUKUNFT ANBELANGT, SO HABEN WIR NICHT DIE AUFGABE, SIE VORHERZUSEHEN, SONDERN SIE ZU ERMÖGLICHEN.
ANTOINE DE SAINT-EXUPÉRY
Das Aufgabenfeld der Unternehmensberatung ist sehr breit. Der Steuerberater als Unternehmensberater bringt den Unternehmen in den Regionen Heidenheim, Giengen, Herbrechtingen und Aalen viele Vorteile. Steuerberater und Unternehmer kennen sich auf Grund der vorhandenen Geschäftsbeziehung sowohl als Mensch als auch als Geschäftspartner. Umfangreiche Vorkenntnisse zu Unternehmen und intime Kenntnisse zu familiären Verbindungen ermöglichen eine praxistaugliche Unternehmensberatung, die sich an dem Machbaren und den Menschen orientiert. Einige Beratungsfelder wie Existenzgründung, Unternehmensnachfolge und Betriebsaufspaltung werden ausführlicher dargestellt. Wenn Sie Hilfe oder Antworten auf andere Fragen suchen – Kosten-Leistungsrechnung, Unternehmertestament, Unternehmensbewertung, Unternehmensverkauf, Unternehmensorganisation, u.a. – dann sprechen Sie einfach einen Steuerberater in Heidenheim an.
Existenzgründung
DER MENSCH MIT EINER NEUEN IDEE IST NUR SO LANGE EIN VERRÜCKTER, BIS DIE IDEE ERFOLG HAT.
MARK TWAIN
Jeder erfolgreiche Existenzgründer war von seiner Geschäftsidee besessen. Nur so lassen sich bürokratische Hemmnisse überwinden und die Widrigkeiten des Marktes meistern. Trotz aller Besessenheit sollte die Geschäftsidee umfänglich auf ihre Marktchancen geprüft werden. Wer ist die Zielgruppe? Ist meine Zielgruppe regional – vor Ort oder über das Land verstreut? Welche Mitbewerber gibt es? Wie hoch sind die Hürden für etwaige Nachahmer? Wenn sehr gute Erfolgsaussichten bestehen, dann prüft der Steuerberater Fördermöglichkeiten für die Existenzgründung. Gemeinsam wird der Businessplan erstellt. Er ist die Visitenkarte für Kapitalgeber und Ihre Arbeitsgrundlage. Neben der ausführlichen Beschreibung der Geschäftsidee, der Marktchancen und einer Marktanalyse enthält der Businessplan auch eine Umsatzentwicklung und Gewinnentwicklung in den ersten Jahren, eine Rentabilitätsvorschau, den Kapitalbedarf der nächsten Jahre und einen aussagekräftigen Finanzierungsplan. Selbstverständlich begleitet der Steuerberater den Existenzgründer bei den Bankgesprächen.
Nach dem Start in die eigene Selbständigkeit beobachtet die Steuerkanzlei die Unternehmensentwicklung, prüft die Einhaltung des Businessplanes und nimmt gegebenenfalls in Absprache mit Ihnen Korrekturen vor. Die Steuerberatung Grupp & Hieber will, dass Ihre Existenzgründung von Erfolg gekrönt sein wird!
Unternehmensnachfolge
Nach einem arbeitsreichen Leben kommt unweigerlich der wohlverdiente Ruhestand. Für den Unternehmer heißt es, rechtzeitig die Unternehmensnachfolge zu planen und umzusetzen. Man möchte das Unternehmen an einen zuverlässigen Menschen übergeben, der das eigene Lebenswerk fortführt und weiterentwickelt. Oft soll die Unternehmensübergabe einen Beitrag zur eigenen Altersvorsorge erbringen. Viele Fragen müssen im Vorfeld zur Regelung der Unternehmensnachfolge beantwortet werden:
Soll der Nachfolger aus der Familie oder dem Unternehmen kommen oder soll der Nachfolger für das Unternehmen extern gesucht werden?
Wie erfolgt die Einarbeitung des Nachfolgers?
Wollen Sie sich nach der Unternehmensübergabe komplett zurückziehen oder wollen Sie dem neuen Inhaber für eine bestimmte Zeit aktiv mit Rat und Tat zur Seite stehen?
Welche Risiken werden vom jetzigen Eigentümer getragen und welche Risiken übernimmt der Unternehmensnachfolger?
Wie ist das Testament ausgestaltet? Sind Anpassungen ratsam?
Stehen die Rechtsform des Unternehmens und die bestehenden Gesellschaftsverträge im Einklang mit der gewünschten Nachfolgeregelung oder müssen Anpassungen vorgenommen werden?
Soll ein Verkaufspreis erzielt werden? Wie hoch ist der realistische Verkaufswert des Unternehmens?
Welche Finanzierungsprobleme ergeben sich bei der Unternehmensübergabe?
Diese Fragen machen die Komplexität der Unternehmensnachfolge sichtbar. Nehmen Sie sich die notwendige Zeit und beginnen Sie beizeiten mit Ihrer persönlichen Planung der Nachfolge. Die Steuerberater Grupp & Hieber haben Unternehmen in Heidenheim, Giengen, Herbrechtingen und Aalen bei der Unternehmensnachfolge erfolgreich beraten und begleitet. Nutzen Sie unseren umfangreichen Erfahrungsschatz für Ihren Erfolg.
Betriebsaufspaltung
Die Betriebsaufspaltung ist eine attraktive Gestaltungsmöglichkeit zur Senkung der Steuerlast. Neben den Chancen sollten auch die Risiken untersucht werden. Als Betriebsaufspaltung bezeichnet man gewöhnlich die Aufteilung eines Unternehmens in ein Besitz- und in ein Betriebsunternehmen. Zwischen den Besitzunternehmen und dem Betriebsunternehmen müssen sachliche und personelle Verflechtungen bestehen. Im Besitzunternehmen wird der Großteil des Anlagevermögens wie Immobilien, Maschinen und Rechte eingebracht, während an das Betriebsunternehmen das Umlaufvermögen wie Warenlager, Vorräte, Forderungen, Verbindlichkeiten übertragen werden. Das Besitzunternehmen verpachtet Teile des Anlagevermögens an das Betriebsunternehmen. Das Betriebsunternehmen übernimmt die Geschäftsführung für die zu vermarktenden Produkte und Dienstleistungen, kümmert sich um die Kundenbeziehungen und verhandelt mit den Banken über Kreditlinien. Bei einer finanziellen Schieflage des Betriebsunternehmens bleibt das Besitzunternehmen vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.
Wenn das Besitzunternehmen als Einzelunternehmen geführt wird, dann kann der Gewerbeertrag um einen Freibetrag reduziert und die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
Die Risiken der Betriebsaufspaltung treten meist bei der Beendigung zutage. Die Beendigung der Betriebsaufspaltung resultiert aus dem Wegfall der sachlichen oder personellen Verflechtung der Unternehmen. Verkauf des Besitzunternehmens oder die Einstellung des Geschäftsbetriebes des Betriebsunternehmens, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Betriebsunternehmen, das Ausscheiden eines Gesellschafters u.a. können das Ende der Betriebsaufspaltung bedeuten. Das Anlagevermögen des Besitzunternehmens und dessen stille Reserven müssen als Aufgabegewinn versteuert werden.
Eine begleitende Beratung durch unseren erfahrenen Steuerberater in Heidenheim schützt sie vor vielen Unannehmlichkeiten und ermöglicht eine langfristige Inanspruchnahme der Vorteile der Betriebsaufspaltung hinsichtlich der Steuerbelastung und der Beschränkung des Haftungsrisikos.