Kosten die für Bewerbungen anfallen, können in der Einkommenssteuererklärung (Anlage N) als Werbungskosten angegeben werden.
Die Grenze für Handwerkerrechnungen wurde ab dem Veranlagungsjahr 2009 von 3000 Euro auf 6000 Euro erhöht. Davon sind 20 % (max. 1200 Euro) abzugsfähig.
Die Fahrtkosten zu ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte können mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Bilanzen, die für die Wirtschaftsjahre nach dem 21.12.2010 erstellt werden, müssen dem Finanzamt in elektronischer Form übermittelt werden. Wie genau die elektronische Form aussieht, welche Härtefallregelung es gibt und was genau Gegenstand in dieser elektronischen Übermittlung ist, finden Sie im § 5b EStG; BMF-Schreiben v. 19.1.2010 – IV C 6 – S 2133-b/0.
Kündigungen und befristete Arbeitsverträge müssen laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch in schriftlicher Form festgehalten werden. Nur in Schriftform sind diese auch rechtsgültig.
Sollte Ihnen ein Beleg verloren gehen, so können Sie auch einen sogenannten Eigenbeleg ausstellen. Eigenbelege müssen vom Finanzamt anerkannt werden, jedoch werden diese meist auch besonders sorgfältig überprüft. Aus diesem Grund müssen die Angaben schlüssig und vollständig sein. Folgende Dinge sollten Sie angeben:
Art / Zweck der Ausgabe (möglichst genaue Bezeichnung erforderlich)
Betrag
Zahlungstag
Zahlungsempfänger
Beleg wurde erstellt am
Unterschrift des Unternehmers