Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss
Steuerberater Grupp & Hieber
GELDLEUTE LESEN GRÜNDLICHER ALS BÜCHERLIEBHABER – SIE WISSEN BESSER, WAS FÜR NACHTEILE AUS FLÜCHTIGER LEKTÜRE ENTSTEHEN KÖNNEN.
BERTOLT BRECHT
Finanzbuchhaltung
Eine aktuelle und übersichtliche Finanzbuchhaltung ist eine wichtige Informationsquelle, wenn Entscheidungen zu Investitionen, zur Unternehmensstrategie oder zur Erschließung neuer Märkte anstehen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Rechnungswesen, Buchhaltung, Buchführung, Finanzbuchhaltung synonym gebraucht.
Wenn Sie Zeit für das operative Geschäft gewinnen möchten, vertrauen Sie Ihre Buchhaltung einfach unserer Steuerkanzlei an. Soll die Buchhaltung durch eigenes Personal im Unternehmen selbst gemacht werden und soll jederzeit auf Expertenwissen zurückgegriffen werden, dann sind Sie in unserem Steuerbüro gut aufgehoben. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Buchhaltungssoftware und arbeiten Ihre Mitarbeiter ein. Zusätzlich kann unsere Steuerkanzlei die Buchungen überprüfen und Korrekturen vornehmen.
Passend zu Ihrem Unternehmen richtet die Steuerberatung Grupp & Hieber die Buchhaltung ein. Mit der Offenen-Posten-Buchhaltung erkennen Sie schneller die Außenstände des Unternehmens und die eigenen Verbindlichkeiten. Die Offene-Posten-Buchhaltung ist eine gute Voraussetzung für ein effektives Mahnwesen im Unternehmen.
Mit einer aktuell geführten Buchhaltung, die übersichtlich strukturiert ist, behalten Sie den Cash-Flow und die Liquidität des Unternehmens im Blick, erkennen eher mögliche Unternehmenskrisen. Jeden Monat wird eine aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erstellt, die ein wichtiges Instrument für die Unternehmenssteuerung ist.

Digitale Buchhaltung
Auch die Buchhaltung passt sich den neuen Trends an. Sie nutzt die moderne Technik zur Vereinfachung der Buchhaltungstätigkeit. Belege suchen und vorsortieren gehören der Vergangenheit, Sie scannen alle Belege ein und schicken diese in die Kanzlei, zu unseren Experten für digitale Buchhaltung.
Pendelordner werden überflüssig. Die Zeit, die für die Fahrt in die Steuerkanzlei notwendig war, steht für andere Aufgaben im Unternehmen zur Verfügen. Sie müssen keine Gedanken zur elektronischen Lesbarkeit der Buchhaltungsdaten während der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten machen. Unser Steuerbüro kümmert sich darum. Bei Betriebsprüfungen werden die Nerven geschont, weil die Belege auf Knopfdruck verfügbar sind und es keine aufwendige Suche gibt.

Jahresabschluss
Nach Beendigung des Geschäftsjahres wird der Jahresabschluss vorbereitet und erstellt. Der Jahresabschluss besteht meist aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und wird bei Bedarf um den Anhang ergänzt. Die Bilanz stellt die Aktiva und Passiva des Unternehmens gegenüber. Das Anlagevermögen (wie Maschinen, Fahrzeuge) und das Umlaufvermögen (wie Forderungen, Bankguthaben).

Der Jahresabschluss macht den Geschäftserfolg für das vergangene Geschäftsjahr sichtbar. Ein gut strukturierter und aussagekräftiger Jahresabschluss erleichtert die Verhandlungen über Kredite mit Banken. Auch andere Kapitalgeber, Lieferanten und Kunden haben ein berechtigtes Informationsinteresse, wie leistungsfähig das Unternehmen ist. Dem Finanzamt dient der Jahresabschluss als Berechnungsgrundlage für die Steuer. Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen und Rückstellungen sind bekannte Möglichkeiten, den Jahresabschluss zu gestalten. Die Gestaltung des Jahresabschlusses gehört zur Gesamtstrategie der Steueroptimierung. Deshalb legen der Steuerberater und seine engagierten Mitarbeiter Wert auf einen intensiven Kontakt zu den Mandanten in Heidenheim, Giengen, Aalen und Herbrechtingen, um die Steuerstrategie an neue Rahmenbedingungen rechtzeitig anzupassen.

Mit der Verabschiedung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) im Juli 2015 sollen Erleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen geschaffen werden und eine höhere Transparenz der Jahresabschlüsse erreicht werden. Die Schwellenwerte, nach denen Unternehmen in Größenklassen eingeteilt werden, wurden für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften angehoben (vgl. § 267 HGB). Im Ergebnis sind weniger Gesellschaften prüfungspflichtig. Eine ganze Reihe von Unternehmen profitieren von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und bei der Offenlegung nach § 326 HGB.

Handelsbilanz und Steuerbilanz
Bei der doppelten Buchführung soll ein periodengerechter Gewinn im Ergebnis des Jahresabschlusses ermittelt werden. Für die Erstellung der Bilanz müssen Bilanzierungsvorschriften eingehalten werden, die im Handelsgesetzbuch und im Steuerrecht vorgegeben sind. Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) führt zu wachsenden Unterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz. Unabhängig von der Handelsbilanz können steuerliche Wahlrecht ausgeübt werden. Wahlrechte, die sowohl im Handelsrecht als auch im Steuerrecht bestehen, können in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz verschieden ausgeübt werden.

Gewinnermittlung mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Unternehmen, die nicht über 500 000 € Jahresumsatz und über 50 000 € Gewinn kommen und alle Freiberufler können den Jahresgewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Die Einnahmen und Ausgaben werden erfasst, die tatsächlich in dem Geschäftsjahr geflossen sind. Der Gestaltungsspielraum für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung besteht mehr oder weniger darin, den Zufluss und Abfluss von Zahlungen zu beeinflussen.

Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g EStG
Ziel des Investitionsabzugsbetrags nach § 7 g EStG (früher Ansparrücklage) ist die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen. Der Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung geben den Unternehmen die Möglichkeit, hohe Steuersätze zu vermeiden und die „eingesparte“ Steuer für die Investition zu verwenden. Der Investitionsabzugsbetrag beträgt maximal 40 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Bewegliche Wirtschaftsgüter, die nicht neu sein müssen, können unter Inanspruchnahme des Investitionsabzugs angeschafft werden. Das Unternehmen muss die Investitionsabsicht recht konkret benennen und die Funktion des Wirtschaftsguts angeben. Spätestens 3 Jahre nach dem Investitionsabzug muss das bewegliche Wirtschaftsgut angeschafft sein.

Unsere Leistungen zu Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss
Einrichten und Organisation der Buchhaltung
Offenen-Posten-Buchhaltung
Digitale Buchhaltung
Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
Umsatzsteuervoranmeldung
Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Jahresabschluss
Gestaltungsberatung
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Handelsbilanz
Steuerbilanz
Sonderbilanzen